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Sonntag, Dezember 16, 2018 Kategorie: EU Gemeinderat, Infoservice

Maria Schweikert in Brüssel

Montag, November 26, 2018 Kategorie: Infoservice

Die Oma-Opa-Karte

Damit auch Oma und Opa die Vorteile des burgenländischen Familienpasses genießen können gibt es die Möglichkeit einer Oma-Opa-Karte. Voraussetzung für den Erhalt der Oma-Opa-Karte ist, dass entweder die Großeltern oder die Enkelkinder im Burgenland wohnen.

Link: Familienland Burgenland

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Donnerstag, November 22, 2018 Kategorie: EU Gemeinderat

Einladung Botschafterin

Anläßlich des Brusselbesuches erfolgt eine Einladung durch Österr. Botschafterin im Königreich Belgien und bei der NATO.

Donnerstag, November 22, 2018 Kategorie: EU Gemeinderat

Informationsreise Brüssel

In der Zeit vom 26 bis 28 11 2018 findet eine Informationsreise nach Brüssel statt

Donnerstag, November 22, 2018 Kategorie: EU Gemeinderat

Generalversammlung 11/18

Am 16 11 2018 fand im Palais Niederösterreich die Generalsversammlung der EU-Gemeinderäte mit der zuständigen Bundesministerin Dr. Karin Kneissl statt.

Donnerstag, November 22, 2018 Kategorie: EU Gemeinderat

Willkommensschulung/Informationsveranstaltung

Donnerstag, November 22, 2018 Kategorie: Archiv, Gemeinderatsprotokolle, Infoservice, Protokolle der GR-Sitzungen

Protokoll vom 08 11 2018

pdf zum download hier – – >GR-Protokoll v. 08.11.2018

Montag, September 10, 2018 Kategorie: Archiv, Gemeinderatsprotokolle, Protokolle der GR-Sitzungen

Protokoll vom 27 08 2018

pdf zum download hier – – >GR-Protokoll v. 27.08.2018

Montag, September 3, 2018 Kategorie: Archiv, Infoservice

Schulstartgeld – Ansuchen

Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 100,– Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

Fördervoraussetzungen: Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.

Höhe der Förderung: 100 Euro

Einkommensgrenze: Keine

Antragstellung: Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden.
Die Antragstellung muss durch die Erziehungsberechtigte oder den Erziehungsberechtigten erfolgen und bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres bei der Burgenländischen Landesregierung eingelangt sein.

Genauere Hinweise und Adresse sowie Formulare hier —- Burgenländsiche Landesregierung