Protokoll vom 27 08 2018
pdf zum download hier – – >GR-Protokoll v. 27.08.2018
pdf zum download hier – – >GR-Protokoll v. 27.08.2018
Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 100,– Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.
Fördervoraussetzungen: Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.
Höhe der Förderung: 100 Euro
Einkommensgrenze: Keine
Antragstellung: Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden.
Die Antragstellung muss durch die Erziehungsberechtigte oder den Erziehungsberechtigten erfolgen und bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres bei der Burgenländischen Landesregierung eingelangt sein.
Genauere Hinweise und Adresse sowie Formulare hier —- Burgenländsiche Landesregierung
Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Bgld. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes besuchen.
Voraussetzung ist, dass die Förderungswerberin oder der Förderungswerber und das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Mehr Information sowie die Förderungsvoraussetzungen finden Sie im Merkblatt Download.
pdf zum download hier – – >GR-Protokoll v. 09.07.2018